Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
durch die Einführung der sog. „Bundesnotbremse“ hat sich auch eine Änderung bzgl. des Unterrichtsbetriebs ergeben.
Gleich bleibt:
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 sind alle Klasse im Distanzunterricht. Ausnahmen sind die Klassen 4 und 9.
- Bei einer 7-Tage-inzidenz unter 100 sind alle Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 sind alle Klassen der Grundschule im Präsenzunterricht, wobei kein Mindestabstand erforderlich ist.
- Weiterhin gilt auch die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, die Wahrung des Sicherheitsabstands und der Nachweis eines negativen Testergebnisses (siehe vorhergehende Beiträge).
Neu ist die Festsetzung, ab wann die obigen Regelungen gelten:
- Die Regelung, dass die Inzidenzwerte am Freitag, ausschlaggebend für den Unterrichtsbetrieb der kommenden Woche ist, ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Vorerst bis 9. Mai 2021 gilt folgende Regelung:
- Überschreitet der Inzidenzwert im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, so treten die Maßnahmen am übernächsten Tag in Kraft. Beispiel: Überschreitung des Inzidenzwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag, dann gilt ab Donnerstag Distanzunterricht für alle Klassen (außer Klassen 4 und 9)
- Unterschreitet der Inzidenzwert im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, so treten die Maßnahmen am übernächsten Tag in Kraft. Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samtag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch, dann gilt ab Freitag Präsenzunterricht für alle Klassen unter Einhaltung des Mindestabstands
Wichtig: Die schon vor einigen Wochen festgelegte Reihenfolge der Gruppen im Präsenzunterricht bleibt weiter bestehen.
Zitat aus dem Kultusministeriellem Schreiben: „Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt. Der damit verbundenen Auswirkungen auf die Unterrichtsorganisation sind wir uns bewusst; eine Beibehaltung der bisherigen Regelung war jedoch leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. […] Ob, ab wann und in welchem Umfang ggf. weitere Öffnungsschritte im Bereich der Schulen erfolgen, ist derzeit nicht absehbar. Sofern sich hier ein neuer Sachstand ergeben sollte, werden wir Sie umgehend informieren.“
Zugegebener Maßen ist diese Regelung äußerst schwierig was die Planung betrifft. Allerdings müssen wir uns an die Vorgaben des Ministeriums halten.
Bei weiteren Änderungen werden wir Sie in gewohnter Weise informieren!