Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, steht immer wieder die Corona-Testung der Schülerinnen und Schüler zur Diskussion. Gestern kam für die Schulzeit nach den Osterferien eine Regelung in Form eines Kultusministeriellen Schreibens (KMS). Den Brief des Kultusministers an die Eltern, sowie eine Erklärung zum Einverständnis, erhalten Sie über die Klassenleitungen.
Das bedeutet ab 12.04.2021:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50:
- Präsenzunterricht in allen Klassen
- in der Grundschule ohne Mindestabstand: –> komplette Klassen kommen in den Unterricht,
- in der Mittelschule mit Mindestabstand: –> Klassen, in denen der Abstand von 1,5 m gewährleistet ist, kommen komplett, die anderen Klassen sind im Wechselunterricht
- Es finden zweimal in der Woche freiwillige Selbsttests der Schüler statt. Die Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen.
- Für die freiwillige Testung der Schüler wird Ihr Einverständnis benötigt. Sie erhalten das Formblatt in einem Elternbrief über die Klassenleitungen. Geben Sie es Ihrem Kind am ersten Tag des Schulbesuchs nach Ostern wieder mit in die Schule.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100:
- Präsenzunterricht in allen Klassen mit Mindestabstand: Klassen, in denen der Abstand von 1,5 m gewährleistet ist, kommen komplett, die anderen Klassen sind im Wechselunterricht.
- Es finden zweimal in der Woche freiwillige Selbsttests der Schüler statt. Die Teilnahme wird nachdrücklich empfohlen.
- Für die freiwillige Testung der Schüler wird Ihr Einverständnis benötigt. Sie erhalten das Formblatt in einem Elternbrief über die Klassenleitungen. Geben Sie es Ihrem Kind am ersten Tag des Schulbesuchs nach Ostern wieder mit in die Schule.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100:
- In allen Klassen findet Distanzunterricht statt (außer Klassen 4a, 4b und 9: –> Wechselunterricht)
- An den Präsenztagen dürfen Schülerinnen und Schüler nur dann am Unterricht teilnehmen, wenn
- sie an der Schule einen Selbsttest unter Aufsicht durchführen und dieser negativ ist.
- sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal (Arzt oder Testzentrum) durchgeführt wurde, vorweisen können. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht als Nachweis aus!
- Achtung: Bei einer Inzidenz über 100 ist auch die Teilnahme an der Notbetreuung nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich (Selbsttest an der Schule oder max. 48 Stunden alter PCR- oder POC-Antigentest, kein Selbsttest zuhause)
Wichtig: Für die Durchführung des Tests ist Ihr Einverständnis erforderlich. Liegt Ihre Erklärung nicht vor, kann sich Ihr Kind nicht testen. Das bedeutet, dass bei einer Inzidenz über 100 Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann! Gleiches gilt für die Notbetreuung bei einer Inzidenz von über 100!
Schüler mit einem positiven Testergebenis beim Selbsttest in der Schule und Kinder, die sich bei einer Inzidenz über 100 nicht testen, bzw. keinen negativen PCR- oder POC-Antigentest vorlegen können, werden „isoliert“ und müssen von den Eltern abgeholt werden. Bei positivem Test müssen die Eltern Kontakt zum Gesundheitsamt herstellen, welches dann einen weiteren Test anordnen wird.
Wie sich ein positiver Test auf den kommenden Unterrichtsbetrieb auswirkt, entscheidet dann das Gesundheitsamt.
Ich möchte Sie hiermit informieren,
- dass diese Regelungen nicht von der Schule getroffen wurden, sondern eine dienstliche Anweisung des Kultusministeriums sind. Diese sind von uns einzuhalten und umzusetzen.
- Lehrkräfte in keinem Falle die Testung durchführen, sondern diese nur anleitend begleiten. Sie können bei Körper- und Gesundheitsschäden nicht haftbar gemacht werden (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Hinweise zur Testdurchführung:
- Die Tests werden von den Schülern selbst durchgeführt. Die Lehrkraft steht nur zur Anleitung dabei.
- Die Tests werden jeweils in der ersten Stunde bzw. vor dem Unterricht im Klassenzimmer durchgeführt.
- Bei den Tests nehmen die Schülerinnen und Schüler selbst, im vorderen Bereich der Nase, einen Abstrich vor.
Sollten sich in den Ferien noch weitere Änderungen ergeben, werden wir Ihnen dies per Mail (über die Klassenleitungen) bzw. auf der Homepage der Schule übermitteln.
Wenn Sie sich weiter informieren wollen, nutzen Sie auch die Seite des Kultusministeriums: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern schöne Osterfeiertage, auch wenn diese, wie schon so viele andere Feiertage, anders verlaufen werden. Trotz allem eine gute Zeit, gute Erholung und bleiben Sie gesund.
Werner Maier