Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie Sie vielleicht schon aus der Presse mitbekommen haben, fällt ab kommenden Montag die Maskenpflicht in den Jahrgangsstufen 1-4. Ab 28.03.2022 fällt die Pflicht dann in den Klassen 5 und 6. Die anderen Klassen bleiben davon unberührt.
Hier die genauen Erläuterungen:
Während des Unterrichts im Klassenzimmer, bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung entfällt die Maskenpflicht, soweit sich die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz befinden,
– ab Montag, 21. März 2022 für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4
– ab Montag, 28. März 2022 auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6
Voraussetzung ist, dass in den Klassen tatsächlich regelmäßig Pooltests gemacht werden, was ja bei uns der Fall ist.
Auf freiwilliger Basis können die Schülerinnen und Schüler weiterhin die Maske tragen.
Nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse gilt für die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse während des „intensivierten Testregimes“ für einen Zeitraum von fünf Unterrichtstagen die Maskenpflicht auch wieder am Sitz- bzw. Arbeitsplatz während des Unterrichts bzw. während der Ganztagesangebote bzw. der Mittagsbetreuung.
Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-9, alle Lehrkräfte, weiteres Personal, externe Personen, … gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Ebenso gilt für alle (also auch Kinder der Klassen 1-6) weiterhin Maskenpflicht auf allen Begegnungsflächen im Schulgebäude und voraussichtlich auch im ÖPNV und Schülerverkehr.