Ab dem heutigen Mittwoch, 23.06.2021, gilt eine Neuregelung der Maskenpflicht an der Grundschule:
In Landkreisen mit einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwert unter 50 entfällt im Klassenzimmer (auch im Ganztag) für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte die Maskenpflicht nach der Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es soll aber versucht werden, die Abstände einzuhalten. Die übrigen Regelungen bzgl. der Maskenpflicht (auf den Gängen, im Gebäude, auf dem Pausenhof, …) bleiben davon unberührt. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz freiwillig getragen werden.
Ebenso unberührt bleibt die Regelung, dass an der Mittelschule weiterhin medizinische Masken getragen werden müssen, auch nach Einnahme des Sitzplatzes.