Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Es folgen einige Hinweise zum Unterricht ab dem 4.10.2021:
1. Maskenpflicht:
Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außerhalb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.
2. Sportunterricht:
Wie bisher kann Sportunterricht ohne Maske durchgeführt werden; die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) im Innenbereich entfällt jetzt.
Danach gilt im Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) insbesondere:
– Eine Sportausübung findet im Freien wie im Innenbereich ohne MNB/MNS statt.
– Sofern es die Witterungsbedingungen erlauben, ist eine sportliche Betätigung im Freien weiterhin zu bevorzugen.
– Es wird empfohlen, auf das Abstandsgebot unter allen Beteiligten soweit möglich zu achten. Hierfür sollen die durch die Sportstätten und Fachlehrpläne Sport gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten auch zu einer Sportausübung ohne Körperkontakt nach Möglichkeit zielgerichtet genutzt werden, sofern nicht zwingende pädagogische Gründe dies erfordern, z. B. im Rahmen der Hilfestellung. Sportarten, bei denen kurzfristig Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sind dennoch grundsätzlich durchführbar.
– In Sporthallen ist bei Klassenwechsel und in den Pausen weiterhin für einen ausreichenden Frischluftaustausch zu sorgen.
3. Musikunterricht:
Beim Unterricht im Gesang und Blasinstrument erfolgt eine Annäherung an die Regelungen im Bereich der Laienmusik. Maskenpflicht besteht auch hier nicht mehr; grundsätzlich ist bei entsprechender Witterung der Unterricht im Freien zu bevorzugen. Die bisherigen erweiterten Mindestabstände von zwei bzw. drei Metern entfallen jetzt. Die Regelungen zum Lüften bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Dennoch wird darum gebeten, bei Unterricht im Gesang und Blasinstrument aufgrund der damit verbundenen Aerosolbildung möglichst große Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern zu wahren. Wo möglich, sollten große Räumlichkeiten genutzt werden.