Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mittlerweile steht fest, wie der Unterricht nach den Pfingstferien (ab 07.06.2021) nach den Angaben des Staatsministeriums stattfinden soll.
Für alle Schularten gilt:
- Inzidenz im Landkreis zwischen 0 und 50: Präsenzunterricht in allen Klassen ohne Mindestabstand –> alle Schüler sind da
- Inzidenz im Landkreis zwischen 50 und 165: Präsenzunterricht in allen Klassen mit Mindestabstand –> in der Regel Wechselunterricht (am 07.06.2021 würde Gruppe 2 starten)
- Inzidenz im Landkreis über 165: Präsenzunterricht mit Mindestabstand in den Klassen 4 und 9, alle anderen Klassen im Distanzunterricht (am 07.06.2021 würde Gruppe 2 starten)
Auch im Landkreis Kelheim gilt ab sofort die Regelung nach dem bayerischen Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet, dass
- nach Unterschreiten eines Inzidenzwerts an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen, dann am übernächsten Tag die neue Regelung gilt. (Beispiel: Unterschreiten am Mi, Do, Fr, Sa, So –> Umsetzung am Di)
- nach Überschreiten eines Inzidenzwerts an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen, dann am übernächsten Tag die neue Regelung gilt. (Beispiel: Überschreiten am So, Mo und Di –> Umsetzung am Do)
Weitere wichtige Punkte:
- Ab dem 07.06.2021 ist für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterrichtsraum verpflichtend. Sog. Community-Masken reichen dann nicht mehr aus. Für die Kinder der Grundschule gilt weiterhin die alte Regelung, dass ein Tragen der Community-Masken ausreicht (aber OP-Masken empfohlen werden).
- Am Präsenzunterricht und auch an einer evtl. Notbetreuung kann nur teilnehmen, wer ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis (Test, der von medizinischem Personal durchgeführt wurde, oder Selbsttest in der Schule) vorlegen kann. Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher
- bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi)
- bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100: am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di).Der Testnachweis ist nicht notwendig bei vollständig geimpften Personen. Dazu muss die abschließende Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegen.Zudem muss kein Testnachweis von genesenen Personen erbracht werden. Eine Person gilt dabei als genesen, wenn sie über einen Nachweis verfügt, wonach eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Die zugrundeliegende Testung muss dabei mittels PCR-Verfahren erfolgt sein. Der Testnachweis entfällt bei vollständig geimpften und bei genesenen Personen jedoch nur, wenn keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen und keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.(Quelle: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html (Stand: 21.05.2021,08.00 Uhr)
- Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.
Sehr geehrte Eltern,
die Pandemie hat im vergangenen Jahr das Schulleben stark beeinflusst. Wir haben mit unseren Möglichkeiten versucht, die bestmögliche Förderung für Ihre Kinder zu erreichen. Dies war allerdings eine Gratwanderung zwischen den Vorgaben der Ministerien und einer möglichst schülernahen Umsetzung. Die Schulfamilie hofft, dass nach den Pfingstferien alle Schülerinnen und Schüler zumindest im Wechselunterricht an der Schule sein werden.
Da sich bei manchen Schülerinnen und Schülern pandemiebedingte Nachteile ergeben haben könnten, hat das Kultusministerium ein Förderprogramm für diese Kinder aufgelegt. Dies soll so ablaufen, dass in der Zeit bis zu den Sommerferien von den Lehrkräften (in den Hauptfächern) der Lernstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler erhoben wird. Danach sollen in den Sommerferien zwei Wochen lang „Förderkurse zur Behebung der Rückstände“ angeboten werden. Diese Kurse werden in der Regel nicht von Lehrkräften der Schule, sondern von externen Personal durchgeführt. Dieses Personal spricht sich aber mit den jeweiligen Lehrkräften ab. Ob diese Kurse angeboten werden können, hängt aber von drei wichtigen Faktoren ab:
- Besteht bei den einzelnen Kindern überhaupt Förderbedarf?
- Haben Sie überhaupt Interesse, dass Ihr Kind an einem solchen Förderprogramm in den Ferien teilnimmt?
- Finden wir ausreichend passendes Personal, um diese Kurse durchzuführen.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich jetzt schon mal Gedanken machen, ob Sie und Ihr Kind überhaupt Interesse an solch einem Kurs in den Ferien hätten. Wir werden uns dann zu gegebener Zeit noch einmal an Sie wenden.
Ich kann Ihnen auf jeden Fall auch versichern, dass die Lehrkräfte im kommenden Schuljahr auch auf die Lernrückstände Ihrer Kinder eingehen werden. Das wird in allen Klassenstufen so sein. Aus meiner Sicht, wird dies auch in den kommenden Jahren noch nötig sein, dass speziell auf die Kinder mit Lernrückständen eingegangen wird.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern schöne Feiertage und schöne Ferien. Nutzen Sie die Zeit um sich zu erholen.
Werner Maier, Rektor